Arbeitssicherheit

Das Wohlergehen der Mitarbeiter hat für ein Unternehmen Priorität. Psychische und physische Erkrankungen verursachen hohe Ausfallkosten. Besonders kleinere und mittlere Betriebe können von Krankheitsausfällen ihrer Mitarbeiter empfindlich getroffen werden. Deshalb ist es für die Unternehmen von hoher Bedeutung, Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfälle zu verhindern. Hinzu kommt, dass Wertschätzung und Fürsorge im Umgang mit den Mitarbeitern zu einer Unternehmenskultur beitragen, von der letztendlich alle profitieren.

Neben dieser ethischen Verpflichtung sind Unternehmen auch gesetzlich verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und umzusetzen sowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu organisieren. Dabei behilflich sind die Berufsgenossenschaften mit ihrer Beratung. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte können unterstützend mitwirken.

Betriebsärzte

Nach DGUV Vorschrift 2, muss ein Arbeitsmediziner die Mitarbeiter medizinisch betreuen. Zu seinem Kompetenzbereich gehören Vorsorgeuntersuchungen und Beratung des Unternehmers in allen Bereichen des Gesundheitsschutzes. Die Einsatzstunden des Betriebsarztes sind in den BG-Vorschriften festgelegt.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Nach den geltenden DGUV Vorschrift 2 muss ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Diese müssen über Fachkompetenz in allen sicherheitstechnischen Bereichen verfügen, die u.a. auch auf Fortbildungen bei den Berufsgenossenschaften vertieft werden können. Ein Betrieb kann eine Sicherheitsfachkraft einstellen oder eine externe Kraft mit der Tätigkeit im Betrieb beauftragen. Die notwendige Einsatzzeit ist in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Sicherheitsbeauftragte

Dies sind Beschäftigte, die ehrenamtlich den Betrieb bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen für sicherheitstechnische Vorkehrungen und kooperieren mit den Mitarbeitern hinsichtlich eines verbesserten gesundheitlichen Verhaltens. Sie sind beratend tätig und weisen auf mögliche Gefahren hin. Aus- und Fortbildungen übernimmt die Berufsgenossenschaft. Die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten sollte in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen.

In der BG-Regel „Grundsätze der Prävention“, finden sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.

Für alle Fragen zu den Bereichen der Sicherheit in Ihrem Unternehmen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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